Zur Finanzierung einer Abklärung, Beratung oder Therapie gibt es folgende Möglichkeiten:
- Achtung: ab 1.7.2022 übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Psychotherapie nach ärztlicher Überweisung.
- Die Schule gibt eine Kostengutsprache auf Antrag der Schulpsychologin/des Schulpsychologen (wenn "schulisch indiziert").
- Die Sozialversicherung (IV) finanziert die Kosten:
a) bei ärztlich diagnostizierten und vor dem 9. Altersjahr behandelten Geburtsgebrechen.
b) wenn nach einem Jahr Psychotherapie die Behandlung weitergeführt werden muss, das heisst ab dem 2. Therapiejahr (sogen. Artikel 12), bis zum 20. Altersjahr, ab dem 1.1.22 bis zum 25.
- Bei Abklärungen, welche die Frage nach einer medizinischen Diagnose bestätigen (z.B. AD(H)S) und eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (IV) zur Folge haben, ist die Zusammenarbeit
mit einem Arzt notwendig.
Der Tarif für Abklärungen, Einzel- und Familientherapien, Beratungsgespräche mit den Eltern, schriftliche Berichte, telefonische Kontakte sowie E-Mails beträgt Fr. 2.58 pro Minute (60 Min. = Fr.
154.80). Für Studierende und Personen in Ausbildung verrechne ich einen reduzierten Tarif.
Termine, die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden und unentschuldigtes Fernbleiben werden verrechnet.